OGer ZH: Post an Wohn- anstatt Zustelladresse

Eine Partei hatte der Schlichtungsbehörde neben ihrer Wohn- eine Zustelladresse angegeben. Die Behörden adressierten ihre Post gleichwohl an die Wohnadresse, und als sie als «nicht abgeholt» retourniert wurde, fingierten sie die Zustellung. Das Obergericht Zürich befasste sich in seinem Entscheid vom 16. November 2018 (RU180049) mit der Frage, ob ein solches Vorgehen rechtmässig ist. Vorab… Weiterlesen OGer ZH: Post an Wohn- anstatt Zustelladresse