Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil BGer 4A_416/2019 (publiziert am 18. Februar 2020) befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob der Kläger an der bereits anberaumten Schlichtungsverhandlung teilnehmen muss, wenn der Beklagte vorgängig ausdrücklich erklärte, er werde der Vorladung der Schlichtungsbehörde keine Folge leisten und an der Schlichtungsverhandlung nicht teilnehmen. Kurzantwort Erklärt der Beklagte gegenüber… Weiterlesen 4A_416/2019: Pflicht zur Teilnahme an der Schlichtungsverhandlung trotz Absage des Beklagten